Grundausbildung in Homöopathie, Selbststudium, 36 Lektionen über 3 Jahre (III) – einmalige Zahlung

Artikel-Nr.: SEL_III
3.190,00
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Lehrgang „Grundausbildung in Homöopathie“ im Selbststudium in 36 Lektionen über drei Jahre (III) – einmalige Zahlung

Homöopathisches Grundlagenwissen für alle, die an der Homöopathie interessiert sind und sie von Grund auf erlernen möchten. Profitieren Sie direkt von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus unserer Praxis!

„50 Jahre Erfahrung in der Homöopathie-Ausbildung“

Inhalt

  • Solides homöopathisches Grundwissen, basierend auf den wissenschaftlichen Grundsätzen Samuel Hahnemanns, dem Begründer der Homöopathie.
  • Arzneimittelbilder, Reaktionen und Grundlagenwissen – durch Fallbeispiele belegt und illustriert.
  • Selbstständige Überprüfung des Erlernten nach jedem Kapitel mit einem Frage- und Antwort-Katalog.
  • Medizinische Fachbegriffe werden verständlich erklärt.

Aufbau des Lehrgangs

  • 36 Einzellektionen
  • Jede Lektion besteht aus einem theoretischen Teil und Arzneimittelbildern auf Audio-CDs.
  • Sie erhalten alle sechs Monate einen Ordner mit sechs Lektionen.
  • Dauer: 3 Jahre, kann auf Wunsch auch beschleunigt werden. Am Ende des gesamten Lehrgangs erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Urkunde.

Der Lehrgang beginnt immer zu Anfang eines Halbjahres mit der Zusendung der ersten Lektion. Zwei Wochen später erhalten Sie nach dem Zahlungseingang die Lektionen 2-6 mit Hör-CDs im Sammelordner. Nach sechs Monaten bekommen Sie dann jeweils die nächsten sechs Lektionen.

Zahlungsbedingungen

  • Monatlich: 99,- € inklusive 7% MwSt 6,48 €
  • Im zwölfer Block: 1.150,- € inklusive 7% MwSt 75,23 € (Ersparnis über drei Jahre: 114 €)
  • Einmalig: 3.190,- € inklusive 7% MwSt 208,69 € (Ersparnis über drei Jahre: 374 €)

Kündigungsbedingungen und Pausieren

Der Vertrag zur Teilnahme am Selbststudium kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Beginn des Lehrgangs mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag immer zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn alle bisherigen Gebühren bezahlt wurden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, z.B. bei Tod oder schwerer Krankheit, bleibt unberührt.
Eine Pause kann jeweils zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich beantragt werden.
Für die Pausenvereinbarung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Vertragsbeginn ist der oben angegebene Stichtag.

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